27-06-2012, 13:37
Moin Absurdistan,
Das zeigt doch, dass zumindest das Sorgerechtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist:
Damit scheint eine richterlich gebilligte Umgangsregelung zu existieren:
Das wäre Rechtsbeugung.
(25-06-2012, 13:01)Absurdistan schrieb: Deswegen will meine Ex sich nicht mehr an die Umgangsregelung halten.Ist diese Umgangsregelung richterlich gebilligt ?
Das zeigt doch, dass zumindest das Sorgerechtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist:
(25-06-2012, 13:51)Absurdistan schrieb: Es soll die Erziehungsfähigkeit geprüft werden und bei wem die kleine besser aufgehoben ist. Die Ex ist schon mehrfach in der Psychiatrie gewesen.
Damit scheint eine richterlich gebilligte Umgangsregelung zu existieren:
(26-06-2012, 13:20)Absurdistan schrieb: Die meinte sie muss keinen Antrag stellen um den Umgang zu ändern. Das regelt die dann mit der Richterin telefonisch.Die JA-MA kann selbstverständlich nicht mittels eines Telefonates eine richterlich gebilligte Umgangsregelung aushebeln.
Das wäre Rechtsbeugung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel