27-06-2012, 13:52
Hallo zusammen.
Ich habe jetzt schon einige Zeit hier auf der Seite gestöbert und möchte mit meinem speziellen Fall gerne auch mal euren Rat einholen.
Ich habe ein Kind, für das ich aufgrund meines Studiums bisher nie Unterhalt zahlen musste. Die Mutter ist umgezogen, anderes Bundesland, neues Jugendamt, neue Nachweise etc.
Ich hatte in den letzten Monaten viel Stress (Diplomarbeit, schwangere Ehefrau, noch ein kleines Kind zuhause, Jobsuche für nach dem Studium usw.). Da sind leider die beiden Schreiben vom neuen Jugendamt untern Tisch gefallen. Ersteres war eine Frage nach dem Ende meines Studiums, Letzteres eine Aufforderung zu Unterhaltszahlungen.
Scheiße das ich es in dem Stress verpennt habe, ist jetzt aber so
Folglich habe ich nun Post vom hiesigen Familiengereicht bekommen, das Jugendamt hat dort einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt. Anbei ein Formular für evtl. Einwendungen.
Ich bin ein wenig überfragt wie ich mich nun verhalten soll.
So wie es aussieht werde ich in den nächsten 2 Monaten eine Vollzeitstelle antreten. Da verdiene ich dann so viel, dass ich eh Unterhalt zahlen muss.
Aktuell arbeite ich als Studentische Hilfskraft für ca.900€ im Monat. Zur Zeit des Antrags vom Jugendamt habe ich 300€ im Monat verdient. Ich bin verheiratet, meine Frau ist gerade in Elternzeit und hat daher kein signifikantes Einkommen. In meinem Haushalt leben noch zwei kleine Kinder.
Was mir bis jetzt an Optionen eingefallen ist:
1. Ich kreuze auf dem Einwendungsformular einfach „Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verpflichte mich hiermit zur Unterhaltszahlung gemäß des Antrags“ an und zahle halt 3-4 Monate mehr Unterhalt als ich das müsste.
Wird das so akzeptiert? Oder kommen da noch weiter Kosten auf mich zu wegen dem eingeleiteten vereinfachten Verfahren?
2. Die Schreiben vom Jugendamt waren keine „Förmlichen Schreiben“. Es gibt also keinen Nachweis darüber, dass ich sie bekommen habe. Soll ich also einfach sagen „Keine Ahnung was die Post damit gemacht hat, ich habe nie was bekommen, die Unterlagen reiche ich gerne nach…“? Würde ich mich nicht gut bei fühlen aber juristisch evtl. der einfachste Weg?
3. Ich kreuze an, dass ich nicht im vollen Umfang Zahlungsfähig bin, erwähne auch erst mal nichts von der künftigen Stelle, lege meine Einkommensnachweise dabei und schaue was dann zurückkommt. Da muss ich dann aber auch eine Aufstellung ALLER meiner Sachwerte einreichen?! Im ernst, ALLES von meinen Küchenmessern bis zum Kleiderschrank? Wie soll ich das denn realistisch schätzen?? Ich lebe wie gesagt mit meiner Frau in einem Haushalt. Viele Dinge sind gar nicht recht zu trennen.
4. Ich korrigiere den Anfang der Zahlungen auf den Monat wo ich meine 900€ Tätigkeit angetreten habe und lege die entsprechenden Einkommensnachweise dabei.
Ich hätte gerne eine Variante die mir in erster Linie Ärger erspart. Zahlen muss ich in spätestens 2 Monaten eh.
Wenn ich dabei drum rum komme die letzten Monate nachzahlen zu müssen würde ich das natürlich begrüßen, ich hatte in dem Zeitraum wie gesagt nur ein sehr geringes Einkommen und wir haben es gerade auch nicht so dicke. Da ich sonst keine Schulden habe, könnte ich es aber verschmerzen.
Verändert sich durch meine Frau und meine beiden Kinder um Haushalt eigentlich meine Unterhaltszahlung? Ich habe hierzu nichts wirklich Konkretes gefunden. Mir hat zuletzt wer erzählt es wäre nämlich so, dass die Differenz aus Mindestbehalt und Nettoeinkommen durch die Anzahl der Unterhaltberechtigten geteilt würde und das wäre dann der maximale Unterhat den ich zahlen müsste. Beispiel: Nettoeinkommen 1800EURO, Mindestbehalt: 950€? -> Differenz 850€ -> durch vier(Ehefrau, 2Kinder eigener Haushalt, 1Kind aus Trennung) = max. 213€
Aber das ist sicher Quatsch oder?
Ich hoffe ihr könnt mir den einen oder anderen Rat geben ó_ò
Ich habe jetzt schon einige Zeit hier auf der Seite gestöbert und möchte mit meinem speziellen Fall gerne auch mal euren Rat einholen.
Ich habe ein Kind, für das ich aufgrund meines Studiums bisher nie Unterhalt zahlen musste. Die Mutter ist umgezogen, anderes Bundesland, neues Jugendamt, neue Nachweise etc.
Ich hatte in den letzten Monaten viel Stress (Diplomarbeit, schwangere Ehefrau, noch ein kleines Kind zuhause, Jobsuche für nach dem Studium usw.). Da sind leider die beiden Schreiben vom neuen Jugendamt untern Tisch gefallen. Ersteres war eine Frage nach dem Ende meines Studiums, Letzteres eine Aufforderung zu Unterhaltszahlungen.
Scheiße das ich es in dem Stress verpennt habe, ist jetzt aber so
Folglich habe ich nun Post vom hiesigen Familiengereicht bekommen, das Jugendamt hat dort einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt. Anbei ein Formular für evtl. Einwendungen.
Ich bin ein wenig überfragt wie ich mich nun verhalten soll.
So wie es aussieht werde ich in den nächsten 2 Monaten eine Vollzeitstelle antreten. Da verdiene ich dann so viel, dass ich eh Unterhalt zahlen muss.
Aktuell arbeite ich als Studentische Hilfskraft für ca.900€ im Monat. Zur Zeit des Antrags vom Jugendamt habe ich 300€ im Monat verdient. Ich bin verheiratet, meine Frau ist gerade in Elternzeit und hat daher kein signifikantes Einkommen. In meinem Haushalt leben noch zwei kleine Kinder.
Was mir bis jetzt an Optionen eingefallen ist:
1. Ich kreuze auf dem Einwendungsformular einfach „Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verpflichte mich hiermit zur Unterhaltszahlung gemäß des Antrags“ an und zahle halt 3-4 Monate mehr Unterhalt als ich das müsste.
Wird das so akzeptiert? Oder kommen da noch weiter Kosten auf mich zu wegen dem eingeleiteten vereinfachten Verfahren?
2. Die Schreiben vom Jugendamt waren keine „Förmlichen Schreiben“. Es gibt also keinen Nachweis darüber, dass ich sie bekommen habe. Soll ich also einfach sagen „Keine Ahnung was die Post damit gemacht hat, ich habe nie was bekommen, die Unterlagen reiche ich gerne nach…“? Würde ich mich nicht gut bei fühlen aber juristisch evtl. der einfachste Weg?
3. Ich kreuze an, dass ich nicht im vollen Umfang Zahlungsfähig bin, erwähne auch erst mal nichts von der künftigen Stelle, lege meine Einkommensnachweise dabei und schaue was dann zurückkommt. Da muss ich dann aber auch eine Aufstellung ALLER meiner Sachwerte einreichen?! Im ernst, ALLES von meinen Küchenmessern bis zum Kleiderschrank? Wie soll ich das denn realistisch schätzen?? Ich lebe wie gesagt mit meiner Frau in einem Haushalt. Viele Dinge sind gar nicht recht zu trennen.
4. Ich korrigiere den Anfang der Zahlungen auf den Monat wo ich meine 900€ Tätigkeit angetreten habe und lege die entsprechenden Einkommensnachweise dabei.
Ich hätte gerne eine Variante die mir in erster Linie Ärger erspart. Zahlen muss ich in spätestens 2 Monaten eh.
Wenn ich dabei drum rum komme die letzten Monate nachzahlen zu müssen würde ich das natürlich begrüßen, ich hatte in dem Zeitraum wie gesagt nur ein sehr geringes Einkommen und wir haben es gerade auch nicht so dicke. Da ich sonst keine Schulden habe, könnte ich es aber verschmerzen.
Verändert sich durch meine Frau und meine beiden Kinder um Haushalt eigentlich meine Unterhaltszahlung? Ich habe hierzu nichts wirklich Konkretes gefunden. Mir hat zuletzt wer erzählt es wäre nämlich so, dass die Differenz aus Mindestbehalt und Nettoeinkommen durch die Anzahl der Unterhaltberechtigten geteilt würde und das wäre dann der maximale Unterhat den ich zahlen müsste. Beispiel: Nettoeinkommen 1800EURO, Mindestbehalt: 950€? -> Differenz 850€ -> durch vier(Ehefrau, 2Kinder eigener Haushalt, 1Kind aus Trennung) = max. 213€
Aber das ist sicher Quatsch oder?
Ich hoffe ihr könnt mir den einen oder anderen Rat geben ó_ò