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Post vom Familiengericht. Was nun?
#4
Hallo LachenderHans,

also zunächst einmal wird dein Nettoeinkommen bereinigt. Es kommt auch drauf an welchem OLG-Bezirk du angehörst.
Meistens sind es 5% vom nettoeinkommen die da mit berechnet würden. Das wären jetzt bei dir dann bei den 1800€ ca. 90€. Dein Selbstbehalt liegt bei 950€ + berufsbedingten Aufwendungen von 90€. je nachdem was du an Altersvorsorge hast und angeben kannst. (das könnte dann auch noch mal bereinigt werden) Dann verbleiben für den Unterhalt 760€.
Deine Frau wird glaub ich nicht bei dem Unterhalt dazugerechnet, denn die Kinder gehen bei der konstellation vor. (Zumindest wurde auch ich nie mit einberechnet früher)
Bei 3 Kindern wären folgende Unterhaltsbeträge fällig
Kind 1 und 3 Jahre: 238€
Kind 7 Jahre 288€
somit wären das 764€ geschuldeter Unterhalt.
So das du rechnen musst das du dann in 2 Monaten die 288€ aufbringen musst.
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RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Bernie - 27-06-2012, 14:05
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Bernie - 27-06-2012, 14:23
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Nappo - 27-06-2012, 16:05
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Bernie - 27-06-2012, 21:32
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Nappo - 29-06-2012, 11:17

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