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Post vom Familiengericht. Was nun?
#5
Also ich würde es evt. mit dem Familiengericht durchziehen. Bei deinen Unterhaltspflichten mag es sein, dass du trotz höherem Verdienst noch ein Mangelfall sein wirst, so dass es schon wichtig wäre den Unterhalt vor Gericht berechnen zu lassen.

Wenn du schreibst, das so wie es aussähe, du bald eh zahlen müsstest, ist trotzdem das Restrisiko, dass du in der Probezeit wieder deinen Job verlierst. Solche Gerichtsverfahren ziehen sich meist bis zu ein Jahr hin, somit wird dein Unterhalt dann erst in einem Jahr tituliert werden, eben durch die Entscheidung beim Gericht. Sagst du jetzt schon freiwllig, du zahlst einen Betrag X (welcher möglicherweise überhöht sein könnte), dann werden die verlangen, das du dies titulieren lässt, verlierst du einen Monat später deinen Job hast du die Ar....karte und musst Abänderungsklage einreichen.

Was noch dafür spricht: Bei deinem jetzigen Einkommen solltest du (noch) Verfahrenskostenhilfe bekommen, also ist der Rechtsstreit für dich erstmal kostenfrei. Einen Anwalt wirst du brauchen, der ist bei Unterhaltsstreitigkeiten vorgeschrieben. Selbst verteidigen ist also nicht drin.
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RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Bernie - 27-06-2012, 14:05
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Bernie - 27-06-2012, 14:23
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von IPAD - 27-06-2012, 14:30
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Nappo - 27-06-2012, 16:05
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Bernie - 27-06-2012, 21:32
RE: Post vom Familiengericht. Was nun? - von Nappo - 29-06-2012, 11:17

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