27-06-2012, 16:25
Ja, ich finde auch. Die automatische Sorge für die Mutter entspricht nicht dem Selbstverständnis der Richterinnen und Richter.
Das ist viel zu einfach.
Die Eltern sollten sich erst vor einem Richter darauf einigen.
Das ist viel zu einfach.
Die Eltern sollten sich erst vor einem Richter darauf einigen.