27-06-2012, 17:09
(27-06-2012, 17:03)IPAD schrieb: Den Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes, maximal für 6 Jahre. Heiratet deine Ex, ist sie den Anspruch los.
Hm, vieleicht hat sie es einfach neu beantragt als sie in ein anderes Bundesland gezogen ist? Läuft ja dann über einen anderen Landeshaushalt...