27-06-2012, 17:17
(27-06-2012, 11:09)mischka schrieb: Wie sieht das jetzt aus, wenn ich das alles selber mache? Muss ich bei jedem Schreiben ans Gericht jetzt auch Kopien anhängen? Wenn ja, wieviele? Und wie verhält sich das mit "beglaubigten Kopien"? Kann mir jemand ne kleine Einführung geben?Ja, Du musst Kopien beilegen.
Wenigsten zwei, höflicherweise aber eine je Verfahrensbeteilgten.
Das ist gesetzlich geregelt (frag mich in der Eile jetzt nicht wo).
Beglaubigen musst Du nix. Das erledigt das Gericht.
Du bekommst weiterhin die Originale und eine beglaubigte Abschrift der Prozesshandlungen des Gerichts.