27-06-2012, 19:59
Du erteilst Auskunft über dein Einkommen der letzen 12 Monate (dürfte ja nicht zu hoch sein), also
- Einkünfte
- Steuern
- Krankenversicherung
- berufs-/ausbildungsbedingte Aufwendungen
- sonsitges, was dein unterhaltsrechtliches Einkommen eventuell noch mindert.
zudem teilst du mit, dass du über kein relevantes Vermögen verfügst, lediglich im Besitz von Dingen für den täglichen Gebrauch bist.
Außerdem muss du natürlich noch deine momentane Lebenssituation mit Ehefrau und 2 kleinen Kindern im Haushalt darstellen.
Nach all diesen Informationen dürfte momentan keinerlei Unterhaltspflicht für dein ältestes Kind bestehen.
Was die Zukunft bringt interessiert momentan nicht!
Falls die später noch einmal was wollen, dann gilt die Unterhaltspflicht erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einkommensauskunft.
Also nicht nervös werden und ganz cool bleiben.
Noch bist du ein fast nackter Mann, dem man nichts aus der Tasche holen kann. :-)
Gruß
Eifelaner
- Einkünfte
- Steuern
- Krankenversicherung
- berufs-/ausbildungsbedingte Aufwendungen
- sonsitges, was dein unterhaltsrechtliches Einkommen eventuell noch mindert.
zudem teilst du mit, dass du über kein relevantes Vermögen verfügst, lediglich im Besitz von Dingen für den täglichen Gebrauch bist.
Außerdem muss du natürlich noch deine momentane Lebenssituation mit Ehefrau und 2 kleinen Kindern im Haushalt darstellen.
Nach all diesen Informationen dürfte momentan keinerlei Unterhaltspflicht für dein ältestes Kind bestehen.
Was die Zukunft bringt interessiert momentan nicht!
Falls die später noch einmal was wollen, dann gilt die Unterhaltspflicht erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einkommensauskunft.
Also nicht nervös werden und ganz cool bleiben.
Noch bist du ein fast nackter Mann, dem man nichts aus der Tasche holen kann. :-)
Gruß
Eifelaner