28-06-2012, 08:56
wenn Du Deine Anträge mit "Wackelpudding" unterschreibst oder einreichst, mag das vielleicht so stimmen
Allerdings gehe ich davon aus, dass 133 ZPO schon einen Sinn macht, auf den übrigens auch der BGH abstellt: http://openjur.de/u/267041.html
Tip: mit @sorglos an der Bushaltestelle besprechen.
Oder bei einem Pique-Nique auf seiner Kuscheldecke
Allerdings gehe ich davon aus, dass 133 ZPO schon einen Sinn macht, auf den übrigens auch der BGH abstellt: http://openjur.de/u/267041.html
Tip: mit @sorglos an der Bushaltestelle besprechen.
Oder bei einem Pique-Nique auf seiner Kuscheldecke