...oder Freundlichkeit, weil
- unter gesetzlich. Mindestunterhalt
- statisch, obwohl Steigerung zu erwarten ist
Aber mal ganz anders...
Wenn schon Aufstockung, warum dann nicht den vollen gesetzlich. KU titulieren, zahlen und vom Einkommen abziehen?
Eine Ermittlung des anrechenbaren Einkommens mit geringerem KU hat eine Verschiebung der Schwelle der Bedürftigkeit zur Folge und uU eine Verschiebung der Bedürftigkeit zum Kind.
Die Höhe des gezahlten KU ist für den bedürftig Pflichtigen unerheblich, da quasi ein durchlaufender Posten: Erhöht sich der KU, dann erhöht sich im gleichen Maße die Aufstockung und umgekehrt.
Unter diesen Bedingungen sollte Mann sich so verhalten, daß der Mittelzufluß in den Familien optimal ist, dh möglichst hoher KU..., der ja ohnehin schon recht mager ausfällt.
- unter gesetzlich. Mindestunterhalt
- statisch, obwohl Steigerung zu erwarten ist
Aber mal ganz anders...
Wenn schon Aufstockung, warum dann nicht den vollen gesetzlich. KU titulieren, zahlen und vom Einkommen abziehen?
Eine Ermittlung des anrechenbaren Einkommens mit geringerem KU hat eine Verschiebung der Schwelle der Bedürftigkeit zur Folge und uU eine Verschiebung der Bedürftigkeit zum Kind.
Die Höhe des gezahlten KU ist für den bedürftig Pflichtigen unerheblich, da quasi ein durchlaufender Posten: Erhöht sich der KU, dann erhöht sich im gleichen Maße die Aufstockung und umgekehrt.
Unter diesen Bedingungen sollte Mann sich so verhalten, daß der Mittelzufluß in den Familien optimal ist, dh möglichst hoher KU..., der ja ohnehin schon recht mager ausfällt.