28-06-2012, 13:58
(28-06-2012, 13:11)IPAD schrieb: Ist man eigentlich verpflichtet, die Aufstockung zu beantragen, wenn man leistungsunfähig bez. KU wird ? Denn so wie ich das lese (kenn mich mit dem Thema nicht aus) wäre diese Möglichkeit ja gegeben. Dann würde also das Jobcenter den KU für meine drei Kinder voll zahlen ??
Wo finde ich da die Einkommensgrenzen ? Ich find nicht per Google.
RA Benkelberg , der die alleinerziehenden Mütter vertritt, hat hier mal einen Aufsatz dazu geschrieben. Denkanstoß in diese Richtung :
Achtung: Mütter nicht zahlender Väter! Auch der Bezieher von ALG II / Hartz IV schuldet Kindesunterhalt
RA Benkelberg sieht hier den U-pflichtigen in der Pflicht, die Möglichkeiten der Aufstockung wahrzunehmen, um den Unterhalt zu gewährleisten. Eine gesetzliche Pflicht gibt es allerdings nicht. Du bist natürlich angehalten, selber für dein Auskommen und das deiner Kinder nach DDT zu sorgen.
Meines Wissens wird vom JC aber nur der Unterhalt für einen Leistungsanspruch berücksichtigt, wenn er tatsächlich gezahlt wird. Da müsste man also mindestens einmal selber das Portemonaie weit aufmachen. Auch der ehemalige Beistand M. Kopecky hatte Überlegungen in genau diese Richtung angestellt, nachdem die ersten Sozialgerichte titulierte Unterhaltszahlungen als Abzugsposition vom Einkommen anerkannt hatten.