28-06-2012, 13:59
(28-06-2012, 13:19)Skipper schrieb:In einer vorausgeplanten Verlängerung der Aufstockung sehe ich für mich kaum einen Vorteil.(28-06-2012, 13:13)Pogo schrieb: (...)Und wie ihr schreibt gibt es daran wohl auch keinen negativen Haken.Doch. Wie ich bereits ausführte.
Die Schwelle zur Aufstockung verändert sich zu Deinem und zum Nachteil des Kindes.
Und warum meinst Du, der Mindest-KU sei zu hoch?
Das Kind liegt, wenn ich ich mich nicht irre, oberhalb von H4 und das möchte ich beibehalten.
Mit dem 12. Lebensjahr stehen dem Kind dann 334 + 184 = 518 € plus ca. 80 € durch meinen Umgang (ohne Umgangsfahrten) = 598 € zur Verfügung und mit 18 Jahren und vielleicht einer abgeschlossenen Lehre und Zahlung der eigenen Wohnung wird dann festgestellt, dass trotz eigener Arbeit weniger Geld zur Verfügung steht.
Vorausgesetzt der Betreuende verwendet das Geld für das Kind.