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Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt
#15
§ 1612a BGB.
"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes."
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RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 15:00
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 20:40

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