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Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt
#16
(28-06-2012, 15:00)blue schrieb: § 1612a BGB.
"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes."
Blue, das verstehe ich eben noch nicht.
Kannst du mir das anhand dieser übersichtlichen Tabelle von Wikipedia erklähren?
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle

Was ich verstehe ist, dass 272€ Unterhalt plus 50% Kindergeld 364€ ergeben (oder umgekehrt) und dies dann der Betrag ist den der Unterhaltspflichtige dem Kind zur Verfügung stellt.
Die Betreuende Person erhält noch weitere 50% vom Kindergeld.

Fakt ist letztendlich, dass durch die Existenz des Kindes der betreuenden Person 272 KU + 184 KG zu Verfügung stehen.
Zusätzlich erhält das Kind Leistungen durch Betreung anderer, zB. durch meinen Umgang.
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RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 15:00
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von Pogo - 28-06-2012, 15:51
RE: Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt - von blue - 28-06-2012, 20:40

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