28-06-2012, 16:09
(28-06-2012, 16:03)p schrieb: Mit anderen Worten: Staatswaltschaft und Amtsrichter handeln in der Regel bei §170 StGB rechtsbrecherisch und ignorieren einfachste Rechtstatsachen, frühestens auf OLG - Ebene kommt erste Kritik am Rechtsbruch. Wer so lange durchhält, wird nicht verurteilt.
Solange es sich um OLG´s/Strafrecht handelt, stimme ich Dir zu.
Wenn aber ein OLG/Zivilrecht über den § 170 urteilen darf, dann sieht die Sache genauso bescheuert aus, wie in den anderen Familienrechtsverfahren.
Da wird weiter munter falsch gerechnet und eine Revision wird nicht zugelassen, weil der Streitwert zu niedrig ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.