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Jugendamt und Unterhaltsvorschuss
#2
Eine weiter Verzögerung wird dir nichts nützen.

Du bist zwar theoretisch erst ab Inverzugsetzung, also Aufforderung zur Unterhaltszahlung verpflichtet aber wenn sie, wie in deinem Fall an der Geltendmachung gehindert war, geht das auch weiter zurück.

Du solltest auf jeden Fall erstmal die Trennungsfaq auswendig lernen.
Wenn dann noch Fragen offen sind, raus damit.
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Nachrichten in diesem Thema
Jugendamt und Unterhaltsvorschuss - von Paul M. - 28-06-2012, 17:23
RE: JA und UH - von beppo - 28-06-2012, 18:00
RE: JA und UH - von Paul M. - 28-06-2012, 18:10
RE: JA und UH - von beppo - 28-06-2012, 18:21

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