28-06-2012, 19:03
Lieber Absurdistan,
wer seinen Anwalt verliert, hat i.d.R. nicht richtig auf ihn aufgepasst.
Dann stellt sich die Frage nach dem Verschuldensgrad (fahrlässige, grobfahrlässige oder leichtfertige Aufsichtspflichtverletzung).
Ernsthaft:
Auf die Umstände kommt es schon ein wenig an.
Wenn -wie in dem von Dir geschilderten Fall- der Anwalt grundlos oder willkürlich das Mandat zurückgibt, kann und darf dem betroffenen Verfahrensbeteiligten natürlich kein Nachteil daraus entstehen, sodass PKH auch im Folgenden gewährt werden muss.
Allerdings gibt es Situationen, in denen man dem Auftraggeber ein derartig das bestehende Auftragsverhältnis störendes Verhalten vorwerfen kann und muss, dass es nicht gerechtfertigt wäre, ihn dafür zu belohnen.
Dann kann das Gericht mglw. darauf verzichten, den Anwalt zu entlasten und er wird seinen Auftraggeber weiterhin vertreten müssen.
Deine Ex wird m.M.n. PKH auch für den Folgeanwalt erhalten müssen, wenn ihr der Erstanwalt das Mandat gekündigt hat, weil sie -noch dazu angeblich- auszuwandern vorgibt.
wer seinen Anwalt verliert, hat i.d.R. nicht richtig auf ihn aufgepasst.
Dann stellt sich die Frage nach dem Verschuldensgrad (fahrlässige, grobfahrlässige oder leichtfertige Aufsichtspflichtverletzung).
Ernsthaft:
Auf die Umstände kommt es schon ein wenig an.
Wenn -wie in dem von Dir geschilderten Fall- der Anwalt grundlos oder willkürlich das Mandat zurückgibt, kann und darf dem betroffenen Verfahrensbeteiligten natürlich kein Nachteil daraus entstehen, sodass PKH auch im Folgenden gewährt werden muss.
Allerdings gibt es Situationen, in denen man dem Auftraggeber ein derartig das bestehende Auftragsverhältnis störendes Verhalten vorwerfen kann und muss, dass es nicht gerechtfertigt wäre, ihn dafür zu belohnen.
Dann kann das Gericht mglw. darauf verzichten, den Anwalt zu entlasten und er wird seinen Auftraggeber weiterhin vertreten müssen.
Deine Ex wird m.M.n. PKH auch für den Folgeanwalt erhalten müssen, wenn ihr der Erstanwalt das Mandat gekündigt hat, weil sie -noch dazu angeblich- auszuwandern vorgibt.