28-06-2012, 21:55
Soweit im Gesetzesentwurf Fristen und Mutterschonzeiten vorgesehen sind - wovon auszugehen ist - dann dürfte die aktuelle Beschneidungsdebatte hilfreiche Arguemnte für Verfassungsbeschwerden liefern.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/umst....1394984-2
http://blog.beck.de/2012/06/27/unerhoert...ment-40187
Bei einer 6-Wochen-Frist hätte die Mutter genügend Zeit per katholischer Taufe (die Seelen so schnell wie möglich einfangen) oder Beschneidung (8. Tag) unveränderbare Fakten zu schaffen, ohne das Elternrecht des Vaters berücksichtigen zu müssen und ohne dass Kindeswillen und Kindeswohl geprüft werden können.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/umst....1394984-2
http://blog.beck.de/2012/06/27/unerhoert...ment-40187
Bei einer 6-Wochen-Frist hätte die Mutter genügend Zeit per katholischer Taufe (die Seelen so schnell wie möglich einfangen) oder Beschneidung (8. Tag) unveränderbare Fakten zu schaffen, ohne das Elternrecht des Vaters berücksichtigen zu müssen und ohne dass Kindeswillen und Kindeswohl geprüft werden können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #