29-06-2012, 08:05
Sorglos schrieb:
Im Vorfeld versuchte ich schon mal die Zahlung der Unterhaltsschulden mit denen abzurechnen, doch leider werden keine Schuldzahlungen übernommen. JC schrieb, dass nur laufende Zahlungen aus titulierten Unterhalt angerechnet werden. Dennoch habe ich zu erwarten dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird.
Vorerst verrechne ich die Unterhaltszahlung nicht mit dem JC, dies kann sich aber schnell nach Lust und Laune ändern.
Hab eben noch die Baustelle mit der Unterhaltsvorschussrückzahlung, 3 Klagen gegen JC und als selbstständiger brauch ich doch noch Zeit meine Kunden zu bedienen.
Zitat:Abklären solltest du jetzt die Haltung deines Jobcenters. Ergo solltest du die über den Schriftwechsel mit JA informieren und mitteilen, dass du titulierst, wenn sie bis ... [Termin] nichts gegenteiliges äußern.Warum soll ich JC schon jetzt informieren? Ich denk das mach ich erst wenn ich mir die Zahlung als Ausgaben anrechnen lasse.
Im Vorfeld versuchte ich schon mal die Zahlung der Unterhaltsschulden mit denen abzurechnen, doch leider werden keine Schuldzahlungen übernommen. JC schrieb, dass nur laufende Zahlungen aus titulierten Unterhalt angerechnet werden. Dennoch habe ich zu erwarten dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird.
Vorerst verrechne ich die Unterhaltszahlung nicht mit dem JC, dies kann sich aber schnell nach Lust und Laune ändern.
Hab eben noch die Baustelle mit der Unterhaltsvorschussrückzahlung, 3 Klagen gegen JC und als selbstständiger brauch ich doch noch Zeit meine Kunden zu bedienen.