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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#65
Dafür gibts kein Urteil, das Gesetz ist absolut eindeutig. Die Gebühren in dieser Höhe sind illegal, wenn er darauf besteht stellt sich die Frage nach einer Straftat wegen Betruges oder Bereicherung, denn es besteht kein Rechtsgrund. Legal sind nur Schreibgebühren. Das sind rund 20 EUR.

Es ist typisch für den Zustand der Rechtspflege, wenn der Bürger einem Notar seine eigenen einfachen Rechtsgrundlagen erklären muss, um nicht betrogen zu werden. Wir haben Räuber und Diebe in Ämter und Würden gesetzt.
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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von p__ - 02-07-2012, 10:50

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