02-07-2012, 14:44
(02-07-2012, 14:09)IPAD schrieb: Ich glaub es geht auch immer um "unvorhergesehem Sonderbedarf".Dem kann ich nur zustimmen.
Klassenfahrten - sind i.d.R. nicht unvorhergesehener Bedarf, sondern Monate vorher angekündigt
Kieferorthopäde - kommt auch nicht plötzlich, zudem zahlt die GKV den Betrag zurück, wenn die Klammer regelmäßig getragen wird. Soll Mami ein Darlehen aufnehmen.
Konfirmation - Auch nicht unvvorhersehbar, schließlich wird das Kind ein Jahr vorher angemeldet. Zudem ist eine teure Feier keine Pflicht und das Kind bekommt i.d.R. massig Geldgeschenke, sollte für eine "normale" Feier reichen.
Ich würde alles ablehnen.
Abgesehen davon, wieviel soll eine Konfirmation denn kosten?
Vielleicht 50,-€ an Gebühren und Lehrmaterial?
Das kann schon von der Höhe her kein Sonderbedarf sein.
Eine Konfirmationsfeier (um die geht es vermutlich) ist auf jeden Fall niemals Sonderbedarf.
Zahnspangen werden im medizinisch notwendigen Rahmen voll von der KK gezahlt. Es muss lediglich ein Eigenanteil vorgestreckt werden, der bei erfolreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet wird.
Da der hauptsächlich betreuende Elternteil den größten Einfluss auf den Erfolg der Behandlung hat, ist es doch logisch, dass dieser auch den Eigenanteil leistet.
Was noch hinzu kommt:
Zitat:Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Hier wäre das ungefähre für den Sonderbedarf einzusetzende Einkommen von outlaw pete 2030 - 5% - 712 - 238 -950 = 28,50€
und das von der Mutter 1600 - 5% - 950 = 570
Das würde bedeuten, dass selbst wenn man den Sonderbedarf anerkennen würde, outlaw pete lediglich ca 1/20 davon zu tragen hätte.
Also von den vom Jugendamt festgestellten und geforderten 1200,-€ "Sonderbedarf" müsste er nur ca. 60,-€ zahlen. Den Rest die Mutter.