Wenn ich das derzeit richtig sehe, ist der Selbstbehalt beim KU:
Für den Arbeitenden 950 Euro
Für den Arbeitslosen 770 Euro
Wir wissen alle, dass man damit keine Ersparnisse aufbauen kann.
Was mich stört und meinerseits anzuregen wäre:
Was ist mit Selbständigen ?
Selbständige sind gehalten sich Notgroschen für schlechte Tage zur Seite legen zu können, zudem bauen solche i.d.R. keine Arbeitslosenversicherungsbeträge auf, sind vielmehr nach drei Jahren Selbständigkeit aus diesem System "raus". Im Falle einer Insolvenz der Firma können diese ohne entsprechende Absicherung nur noch unter einer Brücke schlafen.
Selbständige tragen also ein vielfach höheres Risiko, welches einer zusätzlichen Absicherung bedarf. Dafür erwirtschaften Selbständige aber oftmals höheres Einkommen, was auch höheren Unterhalt zugunsten der Kinder zur Folge hat.
Von daher würde ich es nur als "gerecht" empfinden, wenn man Selbständigen den Selbstbehalt um die "fiktiven" Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhöhen würde, auch wenn eine solche tatsächlich nicht existiert. Den Betrag wird man als Selbständiger ja brauchen, um durch andersweitige Absicherung dem Risiko aus der Selbständigkeit gerecht werden zu können.
Ich werde mal diese Argumentation in meinen derzeitigen Unterhaltsstreitigkeiten mit einbringen. Schließlich hat die Düsseldorfer Tabelle ja auch keinerlei Gesetzeskraft, mal schauen wie die Richterin reagiert
Nur als Anreiz für alle anderen, vielleicht erwischt ja mal jemand einen Richter der dies akzeptiert, womit wir dann wieder ein neues Grundsatzurteil hätten, auf das man sich berufen könnte.
Für den Arbeitenden 950 Euro
Für den Arbeitslosen 770 Euro
Wir wissen alle, dass man damit keine Ersparnisse aufbauen kann.
Was mich stört und meinerseits anzuregen wäre:
Was ist mit Selbständigen ?
Selbständige sind gehalten sich Notgroschen für schlechte Tage zur Seite legen zu können, zudem bauen solche i.d.R. keine Arbeitslosenversicherungsbeträge auf, sind vielmehr nach drei Jahren Selbständigkeit aus diesem System "raus". Im Falle einer Insolvenz der Firma können diese ohne entsprechende Absicherung nur noch unter einer Brücke schlafen.
Selbständige tragen also ein vielfach höheres Risiko, welches einer zusätzlichen Absicherung bedarf. Dafür erwirtschaften Selbständige aber oftmals höheres Einkommen, was auch höheren Unterhalt zugunsten der Kinder zur Folge hat.
Von daher würde ich es nur als "gerecht" empfinden, wenn man Selbständigen den Selbstbehalt um die "fiktiven" Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhöhen würde, auch wenn eine solche tatsächlich nicht existiert. Den Betrag wird man als Selbständiger ja brauchen, um durch andersweitige Absicherung dem Risiko aus der Selbständigkeit gerecht werden zu können.
Ich werde mal diese Argumentation in meinen derzeitigen Unterhaltsstreitigkeiten mit einbringen. Schließlich hat die Düsseldorfer Tabelle ja auch keinerlei Gesetzeskraft, mal schauen wie die Richterin reagiert
Nur als Anreiz für alle anderen, vielleicht erwischt ja mal jemand einen Richter der dies akzeptiert, womit wir dann wieder ein neues Grundsatzurteil hätten, auf das man sich berufen könnte.