02-07-2012, 20:27
Als selbständiger Unterhaltspflichtiger bekommt man nur mit viel Glück einen Richter, der eine Bilanz halbwegs lesen kann.
Da wird Umsatz als Gewinn interpretiert und Abschreibungen, Garantierückstellungen, usw. werden meist völlig ignoriert. Selbst Verluste werden so lange hin- und hergerechnet, bis üppige Gewinne daraus entstehen.
Zur Begründung des Unsinns wird dann angeführt, dass sich die Unterhaltspflichtigen eh alle arm rechnen und dass steuerrechtliches und unterhaltsrechtliches Einkommen verschiedene Dinge sind.
Da wird Umsatz als Gewinn interpretiert und Abschreibungen, Garantierückstellungen, usw. werden meist völlig ignoriert. Selbst Verluste werden so lange hin- und hergerechnet, bis üppige Gewinne daraus entstehen.
Zur Begründung des Unsinns wird dann angeführt, dass sich die Unterhaltspflichtigen eh alle arm rechnen und dass steuerrechtliches und unterhaltsrechtliches Einkommen verschiedene Dinge sind.