03-07-2012, 07:05
(03-07-2012, 03:05)DUS schrieb: ... Unzulässig bedeutet einfach Frisst verpasst!
Zwar hat dein Anwalt die Frist verpasst und nicht du, aber was er verbockt musst du ausbügeln...
Guten Morgen DUS,
der Satz:
"Der in vorliegendem Verfahren gestellte Antrag des Antragstellers bezifferte sich auf nur 280,00€ mtl. und liegt mithin unter dem vorgenannten Betrag. Sein Begehren war mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.",
bezog sich doch auf den Antragsteller, sprich, auf den Sohn meines Mannes, stellvertreten durch die KM, die mehr KU für Sohnemann haben möchte. Oder haben wir da was falsch verstanden?
Danke trotzdem schon einmal für Deine Antwort.
LG, Familienmensch.
