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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#96
Liebes Forum,

ich habe nun meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich nicht mehr gewillt bin, irgendwelche Eingeständnisse zu machen, da mich die Gegenseite (Anwältin meiner Tochter) versucht
massiv über den Tisch zu ziehen.

Demnach sollen folgende Einkünfte der KM Berücksichtigung finden:
753,00 Gehalt (halbtags)
630,00 Wohnwertvorteil
350,00 Haushaltsführung (fiktiv)
175,00 Taschengeld (fiktiv, 7% vom Netto des Ehegatten als Familienunterhalt)

Demnach wäre Ihr fiktives Einkommen 1.908,00 Euro.
Mein Haftungsanteil läge bei ca. 97,00 Euro.

1. Wie seht Ihr denn die Chancen, dass diese Einkünfte vor Gericht Anerkennung finden
falls die Gegenseite mich verklagt?

2. Kann ich die Unterhaltszahlungen bis zur endgültigen Klärung einstellen,
ohne das später Nachzahlungen auf mich zukommen?

Vielen lieben Dank für Eure Einschätzungen.
Masku
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 03-07-2012, 09:41

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