03-07-2012, 23:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-07-2012, 23:51 von familienmensch.)
Hallo Oldie,
danke für Deine Antwort. Ja, wir sehen es ja auch als eine Art "Vorentscheidung", dass das OLG anscheinend der Meinung ist, mein Mann bräuchte nicht mehr wie 163,00€ KU zahlen.
Das wäre ja schon ein Erfolg für uns, denn z. Zt. zahlt mein Mann 180,00€ KU, und das AG hat in der 1. Instanz einen neuen KU in Höhe von 260,00€ festgelegt. Dagegen hat mein Mann Beschwerde eingereicht. Und wenn mein Mann die 163,00€ tatsächlich im Beschwerdeverfahren durchsetzen kann, wäre das ein riesiger Erfolg für ihn/uns, sind immerhin 97,00€ weniger, wie vom AG in der 1. Instanz errechnet.
Wir haben der Rechtsanwältin auch schon mitgeteilt, das mein Mann mit der Beschränkung der VKH bis zum Streitwert von 163,00 € mtl. einverstanden ist. Wir haben ihr auch mitgeteilt, dass mein Mann mit dem KU in Höhe von 163,00€ einverstanden wäre.
Sie wollte dies dem OLG auch vorab (die Verhandlung der eingereichten Beschwerde ist Mitte August) so mitteilen, also das mein Mann mit der errechneten KU-Höhe von 163,00€ einverstanden wäre. Sie meinte, dies würde auch immer ein gutes Bild abgeben, wenn man sich schon vor der Verhandlung mit der vom OLG errechneten Höhe einverstanden erklären würde.
Meine Frage hatte ich glaube ich ein bisschen missverständlich ausgedrückt.
Uns hat es gewundert, das die Rechtsanwältin uns mitgeteilt hat, das wenn mein Mann sich mit der Beschränkung der VKH auf einen Streitwert von 163,00€ mtl. KU einverstanden erklärt, dann auch keine Kosten auf ihn zukommen, wenn in der Verhandlung wider Erwarten nun doch ein höherer KU, z.B. von 200,00€ rauskommt.
Wir sind davon ausgegangen, das die VKH in jedem Fall nur bis zu einem Streitwert von KU-Höhe mtl. 163,00€ greift, und wenn nachher z.B. dann doch 200,00€ rauskommen, wir aus der Differenz (z.B.37,00€ * 12 = Streitwert), die Kosten selbst tragen müssten.
Die Anwältin sagte uns, das dies nur dann der Fall sei, wenn mein Mann mit dem Beschluss der Beschränkung der VKH des OLG´s nicht einverstanden sein sollte, und weiterhin auf die vollumfängliche VKH pochen würde.
Wenn mein Mann sich jetzt mit der Beschränkung einverstanden erklären sollte, bräuchte er keine Kosten zu tragen, auch dann nicht, wenn ein höherer KU wie 163,00€ rauskommen sollte.
DIES wundert uns, und wir sind uns nicht sicher, ob die Aussage der Anwältin so stimmt. Konnten da auch leider per Google nichts zu finden.
Und dann war da ja auch noch die Aussage mit dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers (der KU-berechtigte Sohn) auf höheren KU, und der Unzulässigkeit. Dürfen wir das so verstehen, das die von der KM eingereichte Klage auf höheren KU von vornherein unzulässig gewesen ist?
Dann haben wir auch noch eine Frage zum Thema Gerichtskosten. Das erste Gerichtsverfahren bzgl. der von der KM eingereichten Klage fand bereits Anfang März 2012 statt. VKH wurde für die 1. Instanz abgelehnt, im Urteil wurden meinem Mann die kompletten Kosten auferlegt, da er diese ja "verloren" hatte. (Erhöhung KU von 180,00€ auf 260,00€).
Wir haben bis heute noch keine Rechnung über die Gerichskosten erhalten. Wie lange dauert es in der Regel, bis die Rechnung der Gerichtskosten bei uns eingeht? Warten die, bis das Verfahren beendet ist und ein endgültiges Urteil gesprochen ist?
Wir hatten eigentlich mit der Kostenrechnung so ca. 4-6 Wochen nach Ende des ersten Verfahrens gerechnet, bis heute aber nichts erhalten. Ist das normal?
Nachfragen beim AG wollen wir ja auch nicht. Bekanntlich soll man schlafende Hunde nicht wecken!
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG, Familienmensch.
danke für Deine Antwort. Ja, wir sehen es ja auch als eine Art "Vorentscheidung", dass das OLG anscheinend der Meinung ist, mein Mann bräuchte nicht mehr wie 163,00€ KU zahlen.
Das wäre ja schon ein Erfolg für uns, denn z. Zt. zahlt mein Mann 180,00€ KU, und das AG hat in der 1. Instanz einen neuen KU in Höhe von 260,00€ festgelegt. Dagegen hat mein Mann Beschwerde eingereicht. Und wenn mein Mann die 163,00€ tatsächlich im Beschwerdeverfahren durchsetzen kann, wäre das ein riesiger Erfolg für ihn/uns, sind immerhin 97,00€ weniger, wie vom AG in der 1. Instanz errechnet.

Wir haben der Rechtsanwältin auch schon mitgeteilt, das mein Mann mit der Beschränkung der VKH bis zum Streitwert von 163,00 € mtl. einverstanden ist. Wir haben ihr auch mitgeteilt, dass mein Mann mit dem KU in Höhe von 163,00€ einverstanden wäre.
Sie wollte dies dem OLG auch vorab (die Verhandlung der eingereichten Beschwerde ist Mitte August) so mitteilen, also das mein Mann mit der errechneten KU-Höhe von 163,00€ einverstanden wäre. Sie meinte, dies würde auch immer ein gutes Bild abgeben, wenn man sich schon vor der Verhandlung mit der vom OLG errechneten Höhe einverstanden erklären würde.
Meine Frage hatte ich glaube ich ein bisschen missverständlich ausgedrückt.

Uns hat es gewundert, das die Rechtsanwältin uns mitgeteilt hat, das wenn mein Mann sich mit der Beschränkung der VKH auf einen Streitwert von 163,00€ mtl. KU einverstanden erklärt, dann auch keine Kosten auf ihn zukommen, wenn in der Verhandlung wider Erwarten nun doch ein höherer KU, z.B. von 200,00€ rauskommt.
Wir sind davon ausgegangen, das die VKH in jedem Fall nur bis zu einem Streitwert von KU-Höhe mtl. 163,00€ greift, und wenn nachher z.B. dann doch 200,00€ rauskommen, wir aus der Differenz (z.B.37,00€ * 12 = Streitwert), die Kosten selbst tragen müssten.
Die Anwältin sagte uns, das dies nur dann der Fall sei, wenn mein Mann mit dem Beschluss der Beschränkung der VKH des OLG´s nicht einverstanden sein sollte, und weiterhin auf die vollumfängliche VKH pochen würde.
Wenn mein Mann sich jetzt mit der Beschränkung einverstanden erklären sollte, bräuchte er keine Kosten zu tragen, auch dann nicht, wenn ein höherer KU wie 163,00€ rauskommen sollte.
DIES wundert uns, und wir sind uns nicht sicher, ob die Aussage der Anwältin so stimmt. Konnten da auch leider per Google nichts zu finden.
Und dann war da ja auch noch die Aussage mit dem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers (der KU-berechtigte Sohn) auf höheren KU, und der Unzulässigkeit. Dürfen wir das so verstehen, das die von der KM eingereichte Klage auf höheren KU von vornherein unzulässig gewesen ist?
Dann haben wir auch noch eine Frage zum Thema Gerichtskosten. Das erste Gerichtsverfahren bzgl. der von der KM eingereichten Klage fand bereits Anfang März 2012 statt. VKH wurde für die 1. Instanz abgelehnt, im Urteil wurden meinem Mann die kompletten Kosten auferlegt, da er diese ja "verloren" hatte. (Erhöhung KU von 180,00€ auf 260,00€).
Wir haben bis heute noch keine Rechnung über die Gerichskosten erhalten. Wie lange dauert es in der Regel, bis die Rechnung der Gerichtskosten bei uns eingeht? Warten die, bis das Verfahren beendet ist und ein endgültiges Urteil gesprochen ist?
Wir hatten eigentlich mit der Kostenrechnung so ca. 4-6 Wochen nach Ende des ersten Verfahrens gerechnet, bis heute aber nichts erhalten. Ist das normal?
Nachfragen beim AG wollen wir ja auch nicht. Bekanntlich soll man schlafende Hunde nicht wecken!

Vielen Dank für Eure Antworten.
LG, Familienmensch.
