Die Begründung gefallt mir.
Hätte man die Auslieferung nicht noch durch häufiges Umziehen herauszögern können? Umzug in die Schweiz etc.
Zitat:Insbesondere könne die Mutter nicht einwenden, dass sich die Tochter binnen des fast zweijährigen Aufenthalts in Deutschland an die Umgebung gewöhnt habe. Die Unterbrechung der gegenwärtigen Situation sei typische Folge der von dem entführenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage, so das OLG. Hierauf könne sich der Entführende nicht berufen, weil sie allein durch sein Handeln hervorgerufen würde.
Hätte man die Auslieferung nicht noch durch häufiges Umziehen herauszögern können? Umzug in die Schweiz etc.