Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 2.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
(04-07-2012, 07:15)familienmensch schrieb: ich würde jedenfalls mal nicht nur den Verdienst der KM aus einer Halbtagsstelle anrechnen, sondern den Verdienst, den die KM NACHWEISLICH in den letzten 12 Monaten verdient hat.
Bei Volljährigenunterhalt gibt es kein fiktives Einkommen.
Jedenfalls nicht bei KU.
Das gibt es sonst nur noch bei Unterhalt für Mütter, die von den Familienrichtern wie Minderjährige behandelt werden.

Das ändert aber nicht an der Richtigkeit deiner Schlussfolgerung am Ende deines Beitrags! Smile
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von beppo - 04-07-2012, 07:26

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt ohne Titel Sparschweinchen 8 2.832 01-06-2022, 07:16
Letzter Beitrag: Sparschweinchen
  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen Alfred37 4 3.610 27-10-2019, 14:18
Letzter Beitrag: Gast1969
  Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? Gekko 92 90.893 21-08-2014, 19:17
Letzter Beitrag: p__
  Scheidungsantrags-Unterlagen futsch Terbeck 21 24.025 15-11-2010, 09:49
Letzter Beitrag: Terbeck

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste