04-07-2012, 16:20
Wenn sie dahinter kommen, ist es evtl ein Verstoß gegen das meldegesetz.
Wenn nicht, dann eben nichts.
Falls Du die Wohnung wirklich brauchst, würde ich eine dritte Person bitten, sich dort anzumelden.
Wenn nicht, dann eben nichts.
Falls Du die Wohnung wirklich brauchst, würde ich eine dritte Person bitten, sich dort anzumelden.