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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#22
(04-07-2012, 16:00)kuwals schrieb:
(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..
Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?

Das waere dann nicht so gut, wenn du dort nicht wohnst, warum zahlst du denn Abfallbeseitigung, GEZ. Die Vernetzung, zwischen den Behoerden ist ganz gut.

Einfach abmelden nach Timbuktu. Weg und Tschoeee, jeh frueher umso besser. Dann faellt auch keine Einkommensteuer, Krankenversicherungsplicht, Steuer ... an.
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von Tee-Rak - 04-07-2012, 17:21

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