04-07-2012, 19:51
Tatsächliches Stalking mag ja vielleicht schlimm und strafwürdig sein.
Genauso wie eine tatsächliche Vergewaltigung sicher ein Verbrechen ist und wie tatsächliche häusliche oder sonstige Gewalt, gegen wen auch immer auch schlimm und zu bestrafen ist.
Das Problem ist nur, dass diese Delikte praktisch nicht beweisbar sind, sondern fast immer auf Behauptungen und Gegenbehauptungen aufbauen.
Wenn sich die Justiz, bei allem Bedauern über ihre Grenzen, an den alten Rechtsgrundsatz des "In dubio pro reo" halten würde und nur tatsächlich bewiesene Vergehen ahnden würde, käme es vermutlich nur zu einer Verurteilungsquote im einstelligen %-Bereich der Vorwürfe.
Auch wenn die tatsächliche Quote vielleicht deutlich höher liegt.
Nur anders als z.B. bei Mordprozessen, wo allgemein anerkannt scheint, dass man einen Verdächtigen nur bestrafen kann, wenn man ihm die Tat zweifelsfrei nachgewiesen hat und man auch schon mal einen Verdächtigen laufen lassen muss, obwohl man doch eigentlich relativ sicher ist, dass er es gewesen sein müsste, gibt es diesen Grundsatz bei den genannten Vergehen komischerweise nicht.
Der Verdacht liegt nahe, dass eine höhere Verurteilungsquote "politisch" gewünscht ist.
Da gilt dann der Grundsatz: Schuldig bei Verdacht, bzw. schuldig, wenn die "Beschuldigerin" sich als Opfer fühlt.
Auf diesem Prinzip beruhten schon die Hexenprozesse der frühen Neuzeit (Nicht Mittelalter!)
Nicht ohne Grund hat Tante Emma ja auch den Begriff "Unschuldsvermutung" zum Unwort des Jahres vorgeschlagen.
Die alte Hexenverbrennerin.
Genauso wie eine tatsächliche Vergewaltigung sicher ein Verbrechen ist und wie tatsächliche häusliche oder sonstige Gewalt, gegen wen auch immer auch schlimm und zu bestrafen ist.
Das Problem ist nur, dass diese Delikte praktisch nicht beweisbar sind, sondern fast immer auf Behauptungen und Gegenbehauptungen aufbauen.
Wenn sich die Justiz, bei allem Bedauern über ihre Grenzen, an den alten Rechtsgrundsatz des "In dubio pro reo" halten würde und nur tatsächlich bewiesene Vergehen ahnden würde, käme es vermutlich nur zu einer Verurteilungsquote im einstelligen %-Bereich der Vorwürfe.
Auch wenn die tatsächliche Quote vielleicht deutlich höher liegt.
Nur anders als z.B. bei Mordprozessen, wo allgemein anerkannt scheint, dass man einen Verdächtigen nur bestrafen kann, wenn man ihm die Tat zweifelsfrei nachgewiesen hat und man auch schon mal einen Verdächtigen laufen lassen muss, obwohl man doch eigentlich relativ sicher ist, dass er es gewesen sein müsste, gibt es diesen Grundsatz bei den genannten Vergehen komischerweise nicht.
Der Verdacht liegt nahe, dass eine höhere Verurteilungsquote "politisch" gewünscht ist.
Da gilt dann der Grundsatz: Schuldig bei Verdacht, bzw. schuldig, wenn die "Beschuldigerin" sich als Opfer fühlt.
Auf diesem Prinzip beruhten schon die Hexenprozesse der frühen Neuzeit (Nicht Mittelalter!)
Nicht ohne Grund hat Tante Emma ja auch den Begriff "Unschuldsvermutung" zum Unwort des Jahres vorgeschlagen.
Die alte Hexenverbrennerin.