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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#24
(04-07-2012, 18:19)kuwals schrieb: GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite!

Dann kann noch Finanzamt um die Ecke kommen, weil du deinen Lebensmittelpunkt in DE hast. Boris Becker ist so aufgeflogen.

Ich verstehe auch nicht, wozu braucht man den 2. wohnsitz ausgerechnet in DE? Meine Arbeitshypothese: du lebst tatsächlich in DE und dein Auslandswohnsitz ist zum Schein.

P.S. Auskunftspflicht ist ein Bestandteil der Unterhaltspflicht. Man(n) ist seinen Kindern unterhaltspflichtig - egal wo man lebt. Das wird, hoffe ich, von niemandem bestritten.
Keine Angst, das ist nicht meine Meinung Big Grin, aber die Justiz könnte so argumentieren
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von MLCer - 04-07-2012, 20:35

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