Hallo zusammen,
es zeichnet sich mal wieder ein aktuelles Problem im Umgang ab und ich bitte Euch mal wieder um Rat, wie Ihr verfahren würdet.
Ab nächsten Montag beginnen die Sommerferien in NRW und ich habe mich geeinigt, dass meine 8-jährige Tochter in den ersten 3 Wochen bei mir ist. Natürlich ohne Übernachtung und Verreisen wie gehabt....
Ich muss das Kind jeden morgen kurz vor sieben Uhr an der Haustür der Exe abholen, weil Exe dann zur Arbeit fährt.
( Das heißt, das Kind muss jeden morgen gegen sechs Uhr aufstehen und kann im Gegensatz zu ihren Klassenkameradinnen nicht ausschlafen und sich erholen– wie so etwas dem Kindeswohl dienen soll, ist mir ein Rätsel.)
Nun verlangt Exe von mir, dass ich das Kind abends um Punkt zwanzig Uhr wieder bei ihr abgebe, weil das Kind ausschlafen müsse; ich habe das abgelehnt,weil ich sie nicht z.B. aus dem Spiel mit anderen Kindern, was ich immer wieder möglich zu machen versuche, auf die Minute herausreißen möchte.
Meine Ex hat mir dann gedroht, das Kind nicht mehr herauszugeben. Eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Familiengerichtes steht immer noch aus ... Was würdet Ihr tun ?
P.S. : Ich habe gegen die Dame vom Jugendamt über Landrat & Co. eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und bin für morgen zu einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter ins Jugendamt eingeladen worden, schaun wir mal .... ungewöhnlich sowas, normalerweise bekommt man eine ablehnende Stellungnahme und das wars dann ...
Viele Grüße
ArJa
es zeichnet sich mal wieder ein aktuelles Problem im Umgang ab und ich bitte Euch mal wieder um Rat, wie Ihr verfahren würdet.
Ab nächsten Montag beginnen die Sommerferien in NRW und ich habe mich geeinigt, dass meine 8-jährige Tochter in den ersten 3 Wochen bei mir ist. Natürlich ohne Übernachtung und Verreisen wie gehabt....
Ich muss das Kind jeden morgen kurz vor sieben Uhr an der Haustür der Exe abholen, weil Exe dann zur Arbeit fährt.
( Das heißt, das Kind muss jeden morgen gegen sechs Uhr aufstehen und kann im Gegensatz zu ihren Klassenkameradinnen nicht ausschlafen und sich erholen– wie so etwas dem Kindeswohl dienen soll, ist mir ein Rätsel.)
Nun verlangt Exe von mir, dass ich das Kind abends um Punkt zwanzig Uhr wieder bei ihr abgebe, weil das Kind ausschlafen müsse; ich habe das abgelehnt,weil ich sie nicht z.B. aus dem Spiel mit anderen Kindern, was ich immer wieder möglich zu machen versuche, auf die Minute herausreißen möchte.
Meine Ex hat mir dann gedroht, das Kind nicht mehr herauszugeben. Eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Familiengerichtes steht immer noch aus ... Was würdet Ihr tun ?
P.S. : Ich habe gegen die Dame vom Jugendamt über Landrat & Co. eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und bin für morgen zu einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter ins Jugendamt eingeladen worden, schaun wir mal .... ungewöhnlich sowas, normalerweise bekommt man eine ablehnende Stellungnahme und das wars dann ...
Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )