04-07-2012, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-07-2012, 22:04 von Leutnant Dino.)
Unterhaltszahlungen sollen nicht mehr der betreuenden Person, also meist der Mutter, zustehen, sondern dem Kind.
Eine schöne Formulierung. Unterhalt steht dem Kind zu, wird aber brav auf das Konto der Mutti überwiesen. Und ob das Geld tatsächlich für das Kind ausgegeben wird, darf natürlich niemand kontrollieren. Kein Wirtschaftsbuch, kein Nachweis, nichts.
Der Bundesrat will Kinder von unverheirateten Paaren besser stellen. Auch sie sollen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben – aber nur, wenn nicht beide Eltern die Kinder gemeinsam betreuen.
Das ist geradezu eine Einladung den Vater auszusperren, denn dann gibt es Unterhalt.
Eine schöne Formulierung. Unterhalt steht dem Kind zu, wird aber brav auf das Konto der Mutti überwiesen. Und ob das Geld tatsächlich für das Kind ausgegeben wird, darf natürlich niemand kontrollieren. Kein Wirtschaftsbuch, kein Nachweis, nichts.
Der Bundesrat will Kinder von unverheirateten Paaren besser stellen. Auch sie sollen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben – aber nur, wenn nicht beide Eltern die Kinder gemeinsam betreuen.
Das ist geradezu eine Einladung den Vater auszusperren, denn dann gibt es Unterhalt.