04-07-2012, 22:27
(04-07-2012, 18:19)kuwals schrieb:(04-07-2012, 17:21)Tee-Rak schrieb:GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite! Ich denke wenn ich meine Miete in D ordentlich bezahle sollte es kein Problem sein, oder?(04-07-2012, 16:00)kuwals schrieb:(04-07-2012, 15:33)Clint Eastwood schrieb: Was sollte der Zweck eines Zweitwohnsitzes sein? Den würde ich sofort abmelden..Meine Eltern wohnen noch in D, ich hab Hauptwohnsitz ins Ausland umgemeldet und wollte meine alte Wohnung als zweitwohnsitz anmelden! Und was passiert wenn ich Mietvertrag weiter laufen lasse und kei Wohnsitz anmelde?
Das waere dann nicht so gut, wenn du dort nicht wohnst, warum zahlst du denn Abfallbeseitigung, GEZ. Die Vernetzung, zwischen den Behoerden ist ganz gut.
Einfach abmelden nach Timbuktu. Weg und Tschoeee, jeh frueher umso besser. Dann faellt auch keine Einkommensteuer, Krankenversicherungsplicht, Steuer ... an.
(04-07-2012, 20:35)MLCer schrieb:Ich bezahle ja KU mindestsatz, aber wegen BGB 1605 hab ich mich ins Ausland umgemeldet zum Schein.ich hoffe wirklich das BGB 1605 nicht für deutsche die im Ausland "leben" gilt!(04-07-2012, 18:19)kuwals schrieb: GEZ hab ich noch nie bezahlt, Abfallbeseitigung ist in meine Miete inkl. Steuer usw brauche ich nicht zu bezahlen da ich nicht in D arbeite!
Dann kann noch Finanzamt um die Ecke kommen, weil du deinen Lebensmittelpunkt in DE hast. Boris Becker ist so aufgeflogen.
Ich verstehe auch nicht, wozu braucht man den 2. wohnsitz ausgerechnet in DE? Meine Arbeitshypothese: du lebst tatsächlich in DE und dein Auslandswohnsitz ist zum Schein.
P.S. Auskunftspflicht ist ein Bestandteil der Unterhaltspflicht. Man(n) ist seinen Kindern unterhaltspflichtig - egal wo man lebt. Das wird, hoffe ich, von niemandem bestritten.
Keine Angst, das ist nicht meine Meinung , aber die Justiz könnte so argumentieren