04-07-2012, 22:34
(04-07-2012, 21:19)ArJa schrieb: Eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Familiengerichtes steht immer noch aus ... Was würdet Ihr tun ?Dem "Willen" des Kindes folgen und mich an die Vorgaben der KM halten, so ist nun einmal die Rechtslage ...
Sollte das Kind in dieser Zeit jedoch seine Meinung ändern ;-) und doch übernachten wollen, lass Deine Tochter diesen Willen telefonisch der KM übermitteln und gut.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel