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unterhalt
#3
Der 1570 bezieht sich auf geschiedene Ehegatten, passt daher nicht wirklich, auch wenn man vielleicht damit argumentieren könnte, das auch zusammenlebende Ehegatten dem gleichzustellen wären.

Was aber gilt: Kindesunterhalt ist dem Ehegattenunterhalt vorrangig, das könnte daher ein Problem werden, denke ich.
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unterhalt - von outlaw pete - 04-07-2012, 17:46
RE: unterhalt - von zahlaffe - 04-07-2012, 19:25
RE: unterhalt - von IPAD - 04-07-2012, 23:08
RE: unterhalt - von familienmensch - 04-07-2012, 23:13
RE: unterhalt - von IPAD - 04-07-2012, 23:30
RE: unterhalt - von beppo - 04-07-2012, 23:35
RE: unterhalt - von blue - 04-07-2012, 23:57
RE: unterhalt - von blue - 04-07-2012, 23:35
RE: unterhalt - von familienmensch - 04-07-2012, 23:41
RE: unterhalt - von IPAD - 05-07-2012, 00:20
RE: unterhalt - von Eifelaner - 05-07-2012, 06:26

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