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unterhalt
#5
Sicher kann niemand von der Ehefrau verlangen, das sie nun wieder arbeiten geht. Schliesslich hat sie nichts mit der Ex und den Kindern zu tun. Aber beim Pflichtigen wird normalerweise erst KU berechnet, dann Unterhalt in der zweiten Rangfolge, also der Anspruch der Ehefrau. Ist für sie nicht mehr da, guckt sie in die Röhre und wird indirekt dazu gezwungen sein, wieder arbeiten zu gehen. Was deine Anwältin meint, müsste irgendwo auch eine Rechtsgrundlage haben. Die einzige Grundlage sehe ich in der Rangfolge der Unterhaltsansprüche, ob das nachher ein Familienrichter auch so sieht, kann ich natürlich nicht sagen.

Man könnte das dann noch weiterspinnen, denn geht die Ehefrau gezwungenermaßen wieder arbeiten, teilt sich der Unterhaltsbedarf des gemeinsamen Kindes zwischen den Eheleuten auf, so das theoretisch dieses nur zur Hälfte bei dem Mann anzurechnen wäre, schliesslich käme dann die andere Hälfte von der nun arbeitenden Ehefrau. Also bekämen dann die Kinder aus der ersten Ehe den vollen Satz, das Kind aus jetziger Ehe nur den halben. Und dadurch könnte sich der Anspruch der Kinder aus erster Ehe sogar noch erhöhen.

Aber ich will nicht verunsichern, gehört habe ich noch nie, das einer so rechnet wie ich es gerade tue. Also besser hier lesen keine JA-Geldeintreiber mit, nachher kommen die noch auf falsche Ideen. Big Grin
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unterhalt - von outlaw pete - 04-07-2012, 17:46
RE: unterhalt - von zahlaffe - 04-07-2012, 19:25
RE: unterhalt - von IPAD - 04-07-2012, 23:08
RE: unterhalt - von familienmensch - 04-07-2012, 23:13
RE: unterhalt - von IPAD - 04-07-2012, 23:30
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RE: unterhalt - von blue - 04-07-2012, 23:57
RE: unterhalt - von blue - 04-07-2012, 23:35
RE: unterhalt - von familienmensch - 04-07-2012, 23:41
RE: unterhalt - von IPAD - 05-07-2012, 00:20
RE: unterhalt - von Eifelaner - 05-07-2012, 06:26

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