04-07-2012, 23:57
(04-07-2012, 23:35)beppo schrieb: Die neue Ehefrau wird als Unterhaltsberechtigte bei der Einstufung in die DT berücksichtigt, man kann daher eine Stufe runter gehen.Die vom BMFSFJ gerne herangezogenen Beispiele wie Dänemark order Schweden haben es längst verstanden, dass die Berücksichtigung der geschiedenen Ehefrau nicht in Betracht kommt.
Selbst in England ist es kaum vorstellbar, dass eine Ex in Unterhaltszahlungen auftauchen kann.
Schweiz, Ösiland und Deutschland werden wohl immer die letzten Länder sein, die an eine Alimetierung an die Ex festhalten werden.
Zum Unwohl der Kinder!