05-07-2012, 06:26
Die Ehefrau unterliegt keinerlei Erwerbsobliegenheit, so sehr sich die JA-Tussi das auch zu wünschen scheint.
Halte ihr mal die Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle vor:
Das bedeutet in deinem Fall eindeutig Einstufung in die 1. Einkommensgruppe.
Also, nicht bange machen lassen!
Das JA versucht natürlich, wie meistens, das optimale für seine "Mandanten" herauszuholen. Leider vergisst es dabei aber die Kollateralschäden in der "Geberfamilie".
Gruß!
Halte ihr mal die Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle vor:
Zitat:6. Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
Das bedeutet in deinem Fall eindeutig Einstufung in die 1. Einkommensgruppe.
Also, nicht bange machen lassen!
Das JA versucht natürlich, wie meistens, das optimale für seine "Mandanten" herauszuholen. Leider vergisst es dabei aber die Kollateralschäden in der "Geberfamilie".
Gruß!