05-07-2012, 06:42
Hallo,
habe eben in den Nachrichten einen Ausschnitt eines Interviews mit Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger gesehen.
Sie sagt da sinngemäß:
"Viele hätten sich ein gSR von Geburt an gewünscht. Automatisch, ohne Gerichtsverhandlung.
Jedoch ist die Übertragung des gSR weiterhin an folgende Voraussetzungen geknüpft, um das "Kindeswohl" nicht zu gefährden.
Die Eltern sollen nicht im Streit auseinander gegangen sein, der Vater soll bis zum Antrag auf das gSR regelmäßig Kontakt zum Kind gehabt haben, und wenn es nur eine kurze Beziehung gewesen sei, gibt es das gSR auch nicht. Das ist fernab von der Realität."



Bedarf es da noch weiterer Worte? Mein Tag ist schon gelaufen, bei soviel heuchlerischer "Gleichberechtigung" bzgl. gSR und Umgangsrecht für die KV.
LG, Familienmensch.
habe eben in den Nachrichten einen Ausschnitt eines Interviews mit Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger gesehen.
Sie sagt da sinngemäß:
"Viele hätten sich ein gSR von Geburt an gewünscht. Automatisch, ohne Gerichtsverhandlung.
Jedoch ist die Übertragung des gSR weiterhin an folgende Voraussetzungen geknüpft, um das "Kindeswohl" nicht zu gefährden.
Die Eltern sollen nicht im Streit auseinander gegangen sein, der Vater soll bis zum Antrag auf das gSR regelmäßig Kontakt zum Kind gehabt haben, und wenn es nur eine kurze Beziehung gewesen sei, gibt es das gSR auch nicht. Das ist fernab von der Realität."



Bedarf es da noch weiterer Worte? Mein Tag ist schon gelaufen, bei soviel heuchlerischer "Gleichberechtigung" bzgl. gSR und Umgangsrecht für die KV.
LG, Familienmensch.
