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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
Wenn die bei der Mutter keine fiktiven Einkünfte anrechnen und es beim Vater gemacht hätten wäre das aber eine ungleichbehandlung!

Zudem soll doch auch kein Ungleichgewicht zwischen den Eltern herrschen.
Meiner Meinung taugen die olg Beschlüsse sowieso nichts, weil die je nach olg anders beurteilen.
Da müsste man schon die Beschlüsse des olg Koblenz mal anschauen oder gleich bis zum BGH gehen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Revolution - 05-07-2012, 13:49

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