06-07-2012, 10:16
Hallo an alle, brauche eine Info von euch.
Frau geht zum Jobcenter(kurz: jc) und beantragt Leistungen weil Sie nichts zu Essen hat. (Nach 21 Jahren Ehe!!!)
Nun ja, die Leistungen werden gewährt und Sie hat sich alles auf Ihr neues Konto überweisen lassen.
Jetzt bekomme ich ein Brief vom jc inden steht:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
Aufforderung zur Auskunftserteilung § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB
.
.
.
...Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder Androhung eines Zwangsgeldes...
MfG
Muß ich denn Auskunft geben?
Nirgendwo steht geschrieben, daß ich Unterhaltspflichtig bin.
Frau lebt noch in gemeinsamer Wohnung, indem ich die laufenden Kosten trage.
Im § 1605 Abs. 1 BGB steht, zitiere:
...soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
Wer also ist zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs berechtigt?
Doch nicht das jc?
Wie könnte ich eine mögliche Antwort an das jc schreiben?
Danke für die Hilfe
Frau geht zum Jobcenter(kurz: jc) und beantragt Leistungen weil Sie nichts zu Essen hat. (Nach 21 Jahren Ehe!!!)
Nun ja, die Leistungen werden gewährt und Sie hat sich alles auf Ihr neues Konto überweisen lassen.
Jetzt bekomme ich ein Brief vom jc inden steht:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
Aufforderung zur Auskunftserteilung § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB
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...Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder Androhung eines Zwangsgeldes...
MfG
Muß ich denn Auskunft geben?
Nirgendwo steht geschrieben, daß ich Unterhaltspflichtig bin.
Frau lebt noch in gemeinsamer Wohnung, indem ich die laufenden Kosten trage.
Im § 1605 Abs. 1 BGB steht, zitiere:
...soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.
Wer also ist zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs berechtigt?
Doch nicht das jc?
Wie könnte ich eine mögliche Antwort an das jc schreiben?
Danke für die Hilfe