06-07-2012, 11:24
§ 1361
Unterhalt bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen
Darum geht es ja!
Man kann Unterhalt verlangen, aber ob man es bekommt, wer entscheidet das? Das jc?
Muß denn nicht ein Richter entscheiden ob ich zahlen soll oder nicht?
Unterhalt bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen
Darum geht es ja!
Man kann Unterhalt verlangen, aber ob man es bekommt, wer entscheidet das? Das jc?
Muß denn nicht ein Richter entscheiden ob ich zahlen soll oder nicht?