06-07-2012, 11:32
Erstmal rechnet das Amt deine Leistungsfähigkeit aus. Sollten die richtig rechnen, wäre es ratsam, den Unterhalt zu leisten. Gerichtsverhandlungen sind dazu nicht zwingend notwendig, es sei denn es bestehen unterschiedliche Ansichten über die Höhe der Leistungsfähigkeit.