08-07-2012, 13:07
(08-07-2012, 12:17)kay schrieb: Ist das Urteil betr. Unterhaltszahlung rechtskraeftig, kann es im EU Ausland nach der EU Verordnung 04/2009 vollstreckt werden ohne das es eines besonderen Verfahrens bedarf. Ist im Juni 2011 in Kraft getreten.
Theoretisch. Ein Gesetz ist erstmal nur ein Stück Papier. Ich warte seit 2 Jahren im schönen Österreich auf meine Vollstreckung. Vielleicht kennt das Jugendamt diese Verordnung nicht.