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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#31
(08-07-2012, 12:17)kay schrieb: Ist das Urteil betr. Unterhaltszahlung rechtskraeftig, kann es im EU Ausland nach der EU Verordnung 04/2009 vollstreckt werden ohne das es eines besonderen Verfahrens bedarf. Ist im Juni 2011 in Kraft getreten.

Theoretisch. Ein Gesetz ist erstmal nur ein Stück Papier. Ich warte seit 2 Jahren im schönen Österreich auf meine Vollstreckung. Vielleicht kennt das Jugendamt diese Verordnung nicht.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von Leutnant Dino - 08-07-2012, 13:07

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