08-07-2012, 16:37
(08-07-2012, 13:11)newborn2012 schrieb: 5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?
In Frankreich bist du nicht verpflichtet dich überhaupt irgendwo zu melden. Ich würde davon absehen, jede Spur, jedes Stück Information dich betreffend könnte irgendwann zum Nachteil werden.
Ruhe und Freiheit sind die größten Güter. (Ludwig van Beethoven)