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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#33
Kay,

ich sage es mal so: Was nützt denn jemanden, der diese Abkommen gegen einen Schuldner im EU Ausland anwendet, wenn dort der Schuldner bereits VORHER Bescheid weiss und dementsprechend alle nötigen Massnahmen getroffen hat, damit man bei ihm nichts pfändbares finden kann?

Richtig, es nützt gar nichts.

Selbst wenn der Schuldner hunderttausende von Euro mitgenommen hat und sie dort bunkert, wo nur er rankommt, wo es bekanntlich sehr viele Möglichkeiten gibt, dann können auch diese Abkommen nichts ändern.
Kein Land wird sich die Mühe antun, für ein anderes Land jetzt ganz tief zu graben und nach den "verschwundenem/verstecktem" Geld suchen.
Auch wenn man arbeitet, kann man in vielen anderen EU Ländern noch immer so viel "drehen", das man nur den Mindestlohn bekommt und über andere Kanäle sich dann den Lohn B auszahlen lässt.

Das machen selbst hier in Spanien mittlerweile Millionen Spanier seit Jahrzehnten so, und seit der Krise sogar verstärkt. Konten, werden gegenseitig vergeben, es wird jetzt wieder schwarz gearbeitet, was das Zeug hält, die Spanier sehen mittlerweile den Staat und die Banken als das Übel an und die Schattenwirtschaft hat sich, man vermutet dies, in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt.
Wer ein wenig als Schuldner hier vorbereitet ist, braucht sich um die Unterhaltsvollstreckungsabkommen aus Deutschland nicht zu kümmern, denn im Moment wird hier eh gar nichts mehr in der Richtung unternommen, der spanische Staat hat andere Sorgen, als Hilfsscheriff für das reiche Deutschland in Unterhaltsschulden zu fungieren.
Die Anfragen aus Deutschland werden seit ca. einem Jahr in Massen nach einem Monat zurückgeschickt, mit der Mitteilung, das nicht vollstreckt werden kann.

Ich denke mal, in Griechenland, Portugal und den anderen Krisenländern sieht es ähnlich aus. Die haben im Moment nur sehr wenig übrig für die deutsche Mentalität.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 08-07-2012, 18:01

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