09-07-2012, 10:51
Hallo Mitglied,
was du als 1. zitierst ist falsch!!!
Fuer die Eu ist dies nicmehrht noetig seit 2008. Ist doch eindeutig die Gesetzgebung!
Ausserhalb der EU ist die sogenannte Beibehaltungsgenehmigung weiterhin einzuholen, da gebe ich dir Recht, z.b. fuer die USA.
Als Beibehaltung gibt man natuerlich nicht sein Kind als Grund an, bei Unterhaltsschuldnern wird diese wahrscheinlich eh abgelehnt, ist ja eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in Koeln.
was du als 1. zitierst ist falsch!!!
Fuer die Eu ist dies nicmehrht noetig seit 2008. Ist doch eindeutig die Gesetzgebung!
Ausserhalb der EU ist die sogenannte Beibehaltungsgenehmigung weiterhin einzuholen, da gebe ich dir Recht, z.b. fuer die USA.
Als Beibehaltung gibt man natuerlich nicht sein Kind als Grund an, bei Unterhaltsschuldnern wird diese wahrscheinlich eh abgelehnt, ist ja eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in Koeln.
German Family Law is morally bankrupt