09-07-2012, 12:45
Ich bin jetzt ein Paar Tage auf Recherche und bin entsetzt.
Meine Situation:
Sohn 8 J. lebt 680km weit von mir entfernt. 2 x Besuche im Monat
Bislang kein KU bezahlt, da im Studium (UVK ist eingesprungen)
Fange jetzt eine Stelle an mit Einstiegsnetto i.H.v. 1560,-
PKW angeschafft, da Voraussetzung für die neue Stelle
Anrechnung der Umgangskosten führt zum Mangelfall -> Die Tante von der Unterhaltskasse sagt: Umgangskosten müssen selber getragen werden. Mindestunterhalt muss stets gewährleistet sein.
Ich dachte, ich kann wenigstens über die Steuer die Umgangskosten geltend machen, wurde hier eines besseren belehrt.
Eindruck: Zahlvätern wird jeglicher Bewegungsraum genommen -> Frust und Entsetzen
Meine Situation:
Sohn 8 J. lebt 680km weit von mir entfernt. 2 x Besuche im Monat
Bislang kein KU bezahlt, da im Studium (UVK ist eingesprungen)
Fange jetzt eine Stelle an mit Einstiegsnetto i.H.v. 1560,-
PKW angeschafft, da Voraussetzung für die neue Stelle
Anrechnung der Umgangskosten führt zum Mangelfall -> Die Tante von der Unterhaltskasse sagt: Umgangskosten müssen selber getragen werden. Mindestunterhalt muss stets gewährleistet sein.
Ich dachte, ich kann wenigstens über die Steuer die Umgangskosten geltend machen, wurde hier eines besseren belehrt.
Eindruck: Zahlvätern wird jeglicher Bewegungsraum genommen -> Frust und Entsetzen